Dichtigkeits-Prüfung
Das geltende Recht schreibt vor, dass Abwasserrohre dicht sein müssen.
Unsere erfahrenen Fachkräfte beseitigen sorgfältig sämtliche auftretenden Verunreinigungen.
Was bedeutet das für mein Gebäude?
Dies bedeutet, dass Abwasser nicht in das umgebende Erdreich eindringen, bzw. das Grundwasser nicht verunreinigt werden darf.
Genauso wie die Exfiltration (Austritt von Abwasser) unzulässig ist, ist auch die Infiltration (Eintritt von Fremdwasser) nicht gewünscht bzw. zulässig.
Wir führen Dichtigkeitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen, nach den jeweils geltenden Vorschriften, sowohl für Neubauten als auch bei Bestandsimmobilien durch.
Oder
Anrufen: 06401-90040
Wir bieten unser Dienstleistungen auch in: Alsfeld, Butzbach, Friedberg, Giessen, Hungen, Laubach, Lollar, Marburg, Rabenau, Mücke, Nidda, Vogelsberg & Wetzlar an.